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auf dem Blog der Praxis Dr. Jürgen Groß (Coaching & Mediation) und "Dr. Groß & Scheifler - Steuerberater GbR" (www.steuerberater-melsungen.de) in Melsungen (Bezirk Kassel).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Steuerrecht, Coaching, Medaition, Existenzgründungs- und Unternehmensberatung sowie andere interessanten Themenfelder aus dem Bereichen Weiterbildung und Wissenschaft. In der Kategorie „Aktuelles“ finden Sie aktuelle Seminare und Ausbildungsangebote, Videos zu unterschiedlichen Themen, sowie Kurznachrichten welche täglich auf Twitter veröffentlicht werden.

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Dr. Jürgen Groß

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Donnerstag, 26. Januar 2012

Der Steuerberater – kompetenter Ratgeber für den Mittelstand

Steuerberater sind nicht nur im Steuerrecht kompetent, sondern in vielen Bereichen der Betriebswirtschaft. Sie unterstützen das Management in kleinen und mittleren Unternehmen bei vielen Entscheidungen.

Zu den originären Aufgaben des Steuerberaters bei mittelständischen Unternehmen gehört die Erstellung von Steuererklärungen, die Prüfung der Steuerbescheide, die Vertretung der Mandanteninteressen vor Behörden und Gerichten sowie die vorausschauende Beratung. Darüber hinaus umfasst das Beratungsangebot sowohl die wirtschaftliche als auch die betriebswirtschaftlichen Beratung.


„Steuerberater müssen ihre berufliche Qualifikation in einer anspruchsvollen, staatlichen Prüfung nachweisen. Auch danach ist die ständige fachliche Fortbildung selbstverständlich. Nur so kann eine fundierte Beratung auch angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und Rechtsprechung gewährleistet werden.“, so Günther Fischer, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen.

Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse seiner Mandanten trägt der Steuerberater ein hohes Maß an Verantwortung und hat eine besondere Vertrauensstellung. Zum Schutz der Mandanten ist der Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.

Steuerdeklaration

Zur Kerntätigkeit des Steuerberaters gehört das Erstellen von Steuererklärungen und Steueranmeldungen (auch Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen), die Hilfestellung beim Erfüllen von Buchführungspflichten sowie der Abschlussarbeiten, die das Erstellen der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen schriftlichen Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss umfassen.

Die Arbeit des Steuerberaters endet nicht mit dem Erstellen des Jahresabschlusses. Bei  Abschlussprüfungen solcher Unternehmen, die keiner Pflichtprüfung unterliegen, können Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und sofern notwendig den Anhang und Lagebericht in ähnlicher Weise wie bei einer Pflichtprüfung prüfen. Diese Prüfungen sind insbesondere bei der Beschaffung von Krediten bedeutsam.

Steuerrechtsdurchsetzung

Im Rahmen der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung steht der Steuerberater seinem Mandanten als „Interessenvertreter in Steuersachen“ zur Seite. Hierzu zählen das Prüfen des Steuerbescheides, die Durchführung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und die Vertretung des Mandanten in finanzgerichtlichen Verfahren sowie die Teilnahme und Hilfestellung anlässlich von Betriebsprüfungen.

Steuerberater sind neben der Vertretung vor Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof auch zur Vertretung vor den Verwaltungsgerichten befugt, soweit es sich um Steuerangelegenheiten handelt. Sie werden außerdem in Anspruch genommen, wenn es um die Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit geht.

Steuergestaltung

Die optimale steuerliche Gestaltung der wirtschaftlichen Betätigung des Steuerpflichtigen stellt angesichts der ständigen Änderungen in der Steuergesetzgebung und der hierauf fußenden Rechtsprechung
höchste Anforderungen an den Steuerberater. Gestaltungsberatung bedeutet, alle steuerlich relevanten Vorgänge im Unternehmen auf ihre zukünftigen steuerlichen Auswirkungen zu durchleuchten. Hierbei sind schon Hilfestellungen bei der steuerlich sachgerechten Abfassung von Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen, Pensionszusagen oder Miet- und Pachtverträgen erforderlich, damit diese ihre gewünschte steuerliche Wirkung entfalten können. Gestaltende Beratung beinhaltet aber auch gutachtliche Stellungnahmen zur Rechtsformwahl, Empfehlungen zur steueroptimalen Standortwahl oder zu Fragen der Unternehmensnachfolge.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet des Steuerberaters ist die betriebswirtschaftliche Beratung, die weitgehend mit der steuerlichen Beratung verzahnt ist. Denn die meisten betriebswirtschaftlichen Entscheidungen haben steuerliche Auswirkungen. Steuerberater verfügen durch ihre Ausbildung und ihre berufliche Erfahrung über fundierte Kenntnisse in vielen Bereichen der Betriebswirtschaft, wie zum Beispiel Bilanzgestaltung und -planung, Unternehmensanalyse, Kostenrechnung, Finanz und Liquiditätsplanung.

Existenzgründungsberatung

Bereits in der Gründungsphase steht der Steuerberater den Existenzgründern mit Rat zur Seite. Hierzu gehören etwa die betriebliche Erfolgs- und Finanzplanung, der Vergleich verschiedener, steuerrechtlich zulässiger Gestaltungsalternativen und die Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung, die Beurteilung von betrieblichen Investitionsvorhaben und Optimierung alternativer Investitions und Finanzierungsmöglichkeiten sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten.

Unternehmensnachfolge

Auch bei der Unternehmensübergabe ist der Steuerberater gefragt, der mit der Kapital- und Geschäftssituation des Unternehmens bestens vertraut ist. Unternehmensübereignungen sind mit Kosten und Risiken verbunden, deren Last oftmals zu Liquiditätsproblemen in der Nachfolge führt. Durch frühzeitige und weitblickende Nachfolgeplanung können Kosten wie Risiken minimiert werden. Für die Sicherung des jeweiligen Unternehmens ist insbesondere die sinnvollste Nachfolgeform zu klären. Kommt ein Familiennachfolger nicht in Frage, überprüft der Steuerberater auch Alternativen, wie etwa das Management-Buy-in (firmeninterner Nachfolger) oder Management-Buy-out (Übergabe an externen Manager). Für größere Unternehmen kommen auch Mischformen in Frage.

Vermögensgestaltung

Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht in der Regel die Versorgung im Alter. Aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung kennt der Steuerberater die finanzielle Situation seines Mandanten genau und kann individuell beraten. Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt keine Erfolgshonorare, dadurch wird eine unabhängige Beratungsleistung gewährleistet. Die individuellen Ziele und die persönliche Situation des Mandanten stehen im Mittelpunkt der Beratung.

Darüber hinaus kann der Steuerberater den Mandanten bei der Nachlassplanung unterstützen. Nicht zuletzt aufgrund seiner Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit ist der Steuerberater prädestiniert, als Testamentsvollstrecker die letztwillige Verfügung des Erblassers auszuführen und die Interessen der Erben zu vertreten. Insgesamt gesehen handelt es sich bei den Aufgaben des Steuerberaters um sehr komplexe Sachverhalte, die in viele Entscheidungen und Bereiche eines mittelständischen Unternehmens mit hineinspielen.

Pressemitteilung Steuerberaterkammer Hessen vom 26.01.2012