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auf dem Blog der Praxis Dr. Jürgen Groß (Coaching & Mediation) und "Dr. Groß & Scheifler - Steuerberater GbR" (www.steuerberater-melsungen.de) in Melsungen (Bezirk Kassel).

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Dr. Jürgen Groß

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Donnerstag, 26. Januar 2012

Verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden in Zukunft teuer

Unternehmer, die regelmäßig Steueranmeldungen für Umsatzsteuer oder Lohnsteuer abgeben und zahlen, sollten zukünftig auf eine termingerechte Abwicklung achten. Denn nach einer neuen Anweisung (AStBV, Nr. 132 Abs. 1 – Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) werden die Finanzämter  verpflichtet, bei verspäteten Abgaben sofort die Straf- und Bußgeldstelle einzuschalten. Damit drohen für viele Steuerpflichtige Bußgelder oder noch härtere Strafen.

Bislang wurden nur solche Fristüberschreitungen an die Strafsachenstelle weitergeleitet, die vorsätzlich verzögert wurden. Alle anderen Terminüberschreitungen, die z.B. durch Krankheit, fehlende Unterlagen
oder einfach durch Vergessen verursacht wurden, blieben in der Vergangenheit ungeahndet.

Mit der neuen Anweisung wird die verspätete Abgabe als „Steuerhinterziehung auf Zeit“ betrachtet.  Deswegen sollten Freiberufler, nebenberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmer besonders auf das
Fälligkeitsdatum achten. Um termingerecht vorzugehen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerprofi hinzuzuziehen.

Pressemitteilung Steuerberaterkammer Hessen vom 23.01.2012