Bislang wurden nur solche Fristüberschreitungen an die Strafsachenstelle weitergeleitet, die vorsätzlich verzögert wurden. Alle anderen Terminüberschreitungen, die z.B. durch Krankheit, fehlende Unterlagen
oder einfach durch Vergessen verursacht wurden, blieben in der Vergangenheit ungeahndet.
Mit der neuen Anweisung wird die verspätete Abgabe als „Steuerhinterziehung auf Zeit“ betrachtet. Deswegen sollten Freiberufler, nebenberuflich Tätige oder gewerbliche Unternehmer besonders auf das
Fälligkeitsdatum achten. Um termingerecht vorzugehen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerprofi hinzuzuziehen.
Pressemitteilung Steuerberaterkammer Hessen vom 23.01.2012